Die Gebühren betragen für Schulen, die Mitglieder einer der Stifterorganisationen (Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik in der Schweiz, Verband Schweizerischer Privatschulen VSP und Verein Schweizerischer Hotelfachschulen ASEH) sind:
| Administrativgebühr (einmalig) | Eintragungsgebühr (einmalig) | Erneuerungsgebühr (alle 4 Jahre fällig) |
Kleine Schulen | CHF 500.-- | CHF 535.-- | CHF 535.-- |
Mittlere Schulen | CHF 500.-- | CHF 1'735.-- | CHF 1'735.-- |
Grosse Schulen | CHF 500.-- | CHF 3'335.-- | CHF 3'335.-- |
Für Schulen, die nicht Mitglieder einer der Stifterorganisationen (Stiftung zur Förderung der Rudolf Steiner Pädagogik in der Schweiz, Verband Schweizerischer Privatschulen VSP und Verein Schweizerischer Hotelfachschulen ASEH) sind, gelten folgende Gebühren:
| Administrativgebühr (einmalig) | Eintragungsgebühr (einmalig) | Erneuerungsgebühr (alle 4 Jahre fällig) |
Kleine Schulen | CHF 750.-- | CHF 800.-- | CHF 800.-- |
Mittlere Schulen | CHF 750.-- | CHF 2'600.-- | CHF 2'600.-- |
Grosse Schulen | CHF 750.-- | CHF 5'000.-- | CHF 5'000.-- |
a) Grosse Schulen (AHV-pflichtige Lohnsumme > CHF 3 Mio.)
b) Mittlere Schulen (AHV-pflichtige Lohnsumme > CHF 400'000.--)
c) Kleine Schulen (AHV-pflichtige Lohnsumme < CHF 400'000.--)
Die AHV-pflichtige Lohnsumme ist mit einer Bestätigung der für Ihre Schule zuständigen Ausgleichskasse zu belegen. Bei Schulen, welche nach bereits erfolgtem Eintrag in das Privatschulregister Schweiz einer der Stifterorganisationen beitreten, werden die Gebühren nachträglich entsprechend reduziert.
Für Schulen, bei denen ein Schulbesuch durch eine Delegation des Privatschulregisters Schweiz erforderlich ist, fällt eine zusätzliche Gebühr von CHF 1'200.-- an, welche vorschussweise vor dem Schulbesuch zu entrichten ist. Auch im Falle der Ablehnung des Eintragsgesuchs verfällt die Gebühr zugunsten der Stiftung.