PRIVATSCHULREGISTER SCHWEIZ
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KRITERIEN

Die Stiftung Privatschulregister Schweiz stützt sich beim Eintrag für eine Privatschule in dieses Register auf insgesamt sechs Kriterien ab. Die Privatschulen müssen unter anderem über ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen, klar formulierte Vertragsbedingungen vorlegen, die Lauterkeit in der Werbung beachten und die notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben. Die Eintragungsvoraussetzungen werden von der Geschäftsstelle der Stiftung Privatschulregister Schweiz alle vier Jahre neu geprüft.

Für einen Eintrag ins Privatschulregister Schweiz müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein: 

  • Die Privatschule muss über ein Qualitätssicherungssystem verfügen, das vom Stiftungsrat anerkannt wird.

  • Die rechtlich notwendige Bewilligung des Standortkantons muss vorliegen und der Stiftung gegenüber belegt werden. 

  • Der Abschluss einer genügenden Betriebshaftpflichtversicherung muss belegt werden. 

  • Die Privatschule muss einen aktuellen Auszug über das Betreibungs- und Verlustscheinregister sowie (soweit überhaupt vorhanden) den Handelsregisterauszug einreichen. 

  • Die Privatschule muss ihre Ausbildungsvertrags- und Werbeunterlagen einreichen und zusichern, dass in ihren nationalen und internationalen Werbemassnahmen bzw. Vertragsdokumenten unmissverständlich zum Ausdruck kommt, ob es sich beim Ausbildungsgang um

    • eine von den Bildungsbehörden der Schweiz bzw. den Bildungsbehörden eines anderen Staats anerkannte Ausbildung; oder
    • eine Prüfungsvorbereitung auf einen international oder national anerkannten Abschluss; oder
    • einen Ausbildungsgang mit von nationalen oder internationalen Verbänden anerkanntem Abschluss, oder
    • eine Ausbildung ohne staatliche oder verbandliche Anerkennung handelt.

  • Die Ausbildungsvertragsbestimmungen müssen klar formulierte Angaben über Aufnahmebedingungen, Lehrstoffprogramm, Unterrichtsformen und -zeiten, Beginn und Dauer der Ausbildung und Anzahl Lektionen enthalten. Es müssen ebenfalls Angaben über Unterkunft und Verpflegung, welche Art von Anerkennung des Abschlusses sowie über Kosten (inkl. Schulmaterial und Prüfungsgebühren) angegeben werden.

  • Zusätzliche Kriterien für Hotelfachschulen, MBA-Schulen und private Universitäten:

    • positiver Bericht des Berufsbildungsamtes des Standortkantones
    • positiver Bericht des Migrationsamtes des Standortkantones
    • Besuch der Schule durch eine Delegation des Privatschulregisters Schweiz (bringt zusätzliche Gebühren gemäss Ziffer 3 des Reglementes über den Eintrag in das PSR mit sich)

  • Der Stiftungsrat kann auch für andere Privatschulen einen Schulbesuch anordnen, sofern dies zur Feststellung von Vertrauenswürdigkeit und Seriosität der Schule erforderlich erscheint.



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