Anmeldung

Sie sind eine Privatschule mit Sitz in der Schweiz und möchten sich in das Privatschulregister Schweiz eintragen lassen. Wir empfehlen Ihnen, zuerst die Informationen über den Nutzen eines Eintrages, über die Registrierungskriterien und Kosten sowie das Reglement durchzulesen. In der Rubrik Anmeldeunterlagen finden Sie alle nötigen Anleitungen und Unterlagen für die Registrierung Ihrer Schule.

Nutzen

Seriosität und Vertrauenswürdigkeit: 
Das Privatschulregister Schweiz soll in erster Linie bescheinigen, dass die eingetragenen Privatschulen bereit und fähig sind, ihre Ausbildungsverpflichtungen auf qualitativ hohem Niveau und vertragsgemäss zu erfüllen.

Ein einziges Referenzsystem:
In der Schweiz gibt es ein einziges Privatschulregister, welches seitens der Behörde über eine faktische Anerkennung verfügt.

Förderung der Bildungsdestination Schweiz: 
Das Image des Bildungslandes Schweiz wird gefördert und durch das Privatschulregister geschützt.

Ein Gütesiegel für Privatschulen: 
Schulen können sich durch ihren Eintrag im Register klar gegenüber unseriösen oder in Verruf geratene Schulen abgrenzen.

Erleichterung der Visa-Erteilung: Der Eintrag ins Register dient den Schulen auch bei der Beschaffung von Visa für ihre SchülerInnen aus dem Ausland (Siehe Rundschreiben SEM). Das Privatschulregister ist im Zuge der Visa-Erteilung eine wichtige Orientierungshilfe für die Schweizer Vertretungen im Ausland.

Förderung der Private-Public Partnerschaft: 
Bei der Zusammenarbeit mit privaten Institutionen und bei der Vergabe von Mandaten im Bildungsbereich müssen Bund und Kantone die Vertrauenswürdigkeit der möglichen Verhandlungspartner prüfen können. Das Privatschulregister ist damit eine mögliche vertrauensbildende Grundlage.

Kriterien

Die Stiftung Privatschulregister Schweiz stützt sich beim Eintrag für eine Privatschule in dieses Register auf verschiedene Kriterien ab. Die Privatschulen müssen unter anderem über ein anerkanntes Qualitätssicherungssystem verfügen, klar formulierte Vertragsbedingungen vorlegen, die Lauterkeit in der Werbung beachten und die notwendigen Versicherungen abgeschlossen haben. Die Eintragungsvoraussetzungen werden von der Geschäftsstelle der Stiftung Privatschulregister Schweiz alle vier Jahre neu geprüft.

Für einen Eintrag ins Privatschulregister Schweiz müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Die Privatschule muss über ein Qualitätssicherungssystem verfügen, das vom Stiftungsrat anerkannt wird.
  • Die rechtlich notwendige Bewilligung des Standortkantons muss vorliegen und der Stiftung gegenüber belegt werden.
  • Der Abschluss einer genügenden Betriebshaftpflichtversicherung muss belegt werden.
  • Die Privatschule muss einen aktuellen Auszug über das Betreibungs- und Verlustscheinregister sowie (soweit überhaupt vorhanden) den Handelsregisterauszug einreichen.
  • Die Privatschule muss ihre Ausbildungsvertrags- und Werbeunterlagen einreichen und zusichern, dass in ihren nationalen und internationalen Werbemassnahmen bzw. Vertragsdokumenten unmissverständlich zum Ausdruck kommt, ob es sich beim Ausbildungsgang um
    • eine von den Bildungsbehörden der Schweiz bzw. den Bildungsbehörden eines anderen Staats anerkannte Ausbildung; oder
    • eine Prüfungsvorbereitung auf einen international oder national anerkannten Abschluss; oder
    • einen Ausbildungsgang mit von nationalen oder internationalen Verbänden anerkanntem Abschluss, oder
    • eine Ausbildung ohne staatliche oder verbandliche Anerkennung handelt.
  • Die Ausbildungsvertragsbestimmungen müssen klar formulierte Angaben über Aufnahmebedingungen, Lehrstoffprogramm, Unterrichtsformen und -zeiten, Beginn und Dauer der Ausbildung und Anzahl Lektionen enthalten. Es müssen ebenfalls Angaben über Unterkunft und Verpflegung, welche Art von Anerkennung des Abschlusses sowie über Kosten (inkl. Schulmaterial und Prüfungsgebühren) angegeben werden.
  • Zusätzliche Kriterien für Hotelfachschulen, MBA-Schulen und private Hochschulen:
    • positiver Bericht des Berufsbildungsamtes des Standortkantones
    • positiver Bericht des Migrationsamtes des Standortkantones
    • Besuch der Schule durch eine Delegation des Privatschulregisters Schweiz (bringt zusätzliche Gebühren gemäss Ziffer 3 des Reglementes über den Eintrag in das PSR mit sich)
  • Der Stiftungsrat kann auch für andere Privatschulen einen Schulbesuch anordnen, sofern dies zur Feststellung von Vertrauenswürdigkeit und Seriosität der Schule erforderlich erscheint.

Anmeldeunterlagen

Sie möchten Ihre Schule im Privatschulregister Schweiz eintragen lassen? In diesem Fall bitten wir Sie, zuerst die Anleitung genau durchzulesen. Wir benötigen von Ihnen alle in der Anleitung aufgeführten Unterlagen, sowie das Formular zur Eintragung in das Privatschulregister Schweiz und die Bestätigung betr. Ausbildungsgänge. 

Senden Sie das rechtsgültig unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Gesuchsformular zusammen mit allen unter Punkt B aufgeführten Beilagen an folgende Adresse:

Stiftung Privatschulregister Schweiz
Hotelgasse 1
Postfach
CH-3001 Bern

Sofern bei Ihrer Schule kein Schulbesuch durchgeführt werden muss, können die Unterlagen auch per Mail an info@swissprivateschoolregister.com gesendet werden.